2.o Webinar zum TOP Immobilienmakler
Maklerprovision / Courtage                                                            
 WEBINAR
Grundsätzlich gilt:

Eine Provision / Courtage erhält der Makler nur bei Vermittlungserfolg!  Für seine Arbeit, erhält der Makler bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision ( Maklerprovision), auch Courtage / Maklercourtage genannt. Die Provisionssätze sind bei Kauf einer Immobilie oder der Anmietung einer Immobilie unterschiedlich.

Courtage / Provision bei Vermittlung eines Mietobjektes

Im Fall einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung, also wenn ein Mietvertrag zustande kommt, kann der Makler zwei Nettomieten zuzüglich der Umsatzsteuer verlangen. Dies ist die maximale Provision bei einer Wohnraumvermietung. Geregelt ist die im Wohnraumvermittlungsgesetz unter §3. Wucher ist damit nicht möglich. Ebenso soll hiermit ausgeschlossen werden, dass derjenige die Wohnung bekommt, der die höchste Maklerprovision / Courtage bezahlt.
siehe http://dejure.org/gesetze/WoVermittG/3.html

Maklerprovision / Courtage bei Vermittlung eines Kaufobjektes

Die Vermittlung einer Kaufimmobilien ist anders geregelt. Hier gibt es keine Beschränkungen durch den Gesetzgeber. Die Provisionshöhe wird hier durch den regionalen Immobilienmarkt geregelt. In einigen Bundesländern wird die Maklerprovision geteilt. Käufer einer Immobilie und Verkäufer teilen sich die zu zahlende Maklerprovision ( Courtage) .

Meistens muss aber lediglich der Käufer einer Immobilie die anfallende maklerprovision bezahlen. Diese liegt regional unterschiedlich zwischen 3 % und 7 % zuzüglich der gesetzl Mehrwertsteuer.

Bsp. Rheinland-Pfalz:

3% jeweils für Käufer und Verkäufer. Besonderheit: in Mainz ( Rheinland-Pfalz ) sind 5 % vom Erwerber fällig. Dies liegt vielleicht an der räumlichen Nähe zu Wiesbaden ( 5 % zuzüglich Mwst.)

Der Provisionsanspruch eines Maklers muss auf jeden Fall kommuniziert werden. Sowohl in den geschalteten Anzeigen als auch im Verkaufs-Exposé. Ein Makler, der dies nicht getan hat verwirkt unter Umständen seinen Provisionsanspruch.

Wieviel muss nun ein Käufer einer Immobilie bezahlen?
Hierzu ein Beispiel:

Kaufpreis der Immobilie:   
300.000,--
Maklerprovision:           
15.000,--
( 5 % )
Mwst.                               
2.850,--
Notarkosten und Gericht
ca. 4.500,--

Summe:  322.350,--






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Dazu kommt noch die Grunderwerbssteuer!
Nochmals: Die Provision eines Maklers ist nur verdient, wenn der Hauptvertrag ( der notarielle Kaufvertrag / Wohnungsmietvertrag ) auch zustande gekommen ist. Der Makler muss auch bei der Vermittlung mitgewirkt haben. Der reine Nachweis eines Objektes reicht in der regel nicht!

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