2.o Webinar zum TOP Immobilienmakler

 Häufig gestellte Fragen  
 Antworten                    


Was kann ich danach mit dem erworbenen Wissen machen?

Nach diesem Grundseminar sind Sie fit für diesen Markt. Mit dem Abschluss sind Sie GH24 zertifiziert und haben damit die Möglichkeit sich gem § 34 der Gewerbeordnung selbständig zu machen. Das Seminar macht auch da weiter, wo andere Ausbilder aufhören. Nicht viele erfolgreiche Makler geben Ihr Know-How weiter. Es gibt viele Institute, die Sie zu Makler machen wollen. Die meisten befassen sich jedoch ausschliesslich mit dem nötigen technischen Rüstzeug. Viele Makler wissen, wie ein Grundbuch aufgebaut ist, kennen notarielle Kaufverträge, kennen alle Finessen des komplizierten Mietrechts  usw. - trotzden sind sie nicht wirklich erfolgreich. Wir setzen genau hier an. Mit System und Strategie.

Nutzt das GH24 Zertifikat auch, wenn ich mich nicht selbständig machen möchte und mich als Makler bei einem anderen Unternehmen bewerben will? Werden meine Chancen am Arbeitsmarkt erhöht?

selbstvertändlich. Immobilienunternehmen müssen leider oftmals auf völlig branchenfremde Mitarbeiter zurückgreifen, da die maklerspezifische Ausbildung in keinem Lehrberuf zu finden ist.

Die Konkurenz auf diesem Markt ist gross, lohnt sich der Einstieg in diese Branche?

Ja. Wie in vielen Bereichen kommt es darauf an, professionell zu arbeiten. Sehr viele Makler beginnen mit Ihrer Arbeit ohne jegliche Grundausbildung. Die meisten werden Makler durch " Training on the job". Daher kommt z.T. auch der schlechte Ruf dieser Branche. Nicht ohne Grund. Unsere Qualitätsanforderungen sind hoch. Wer diesen Anspruch übernehmen kann, wird eine sehr gute Chance auf diesem lukrativen Markt haben.

Ist das Seminar auch wirklich praxisorientiert?

Absolut. Nur was in der Praxis funktioniert, wird auch vermittelt. Ihr Seminarleiter ist seit über 20 Jahren selbständig. Mietinteressenten und institutionelle Anlger gehören zum Kundenkreis. Theorie ist unabdingbar und ist das solide Fundament eines guten Maklers. Das Seminar vermittelt die manchmal graue Theorie immer anhand konkreter Fallbeispiele aus dem Tagesgeschäft von GH24. Immer wieder beobachten wir, dass  angehende Makler keine Strategie verfolgen, keine vernünftige Planung haben. Manchmal wird mit einem Berg von theoretischem Wissen losgewurschtelt. Ohne Strategie, ohne betriebswitschaftliche Planung. Das muss schiefgehen. Anhand unserers Aktivitätenplanes können sie genau ablesen, wie Ihre definierten Ziele sich zum Beispiel auswirken auf Ihre täglichen Arbeitsvorgaben. ( definierte Kurzzeitziele).

Wie umfangreich sind die Unterlagen, die ich erhalte?

Sie erhalten ein komplettes Unternehmenskonzept mit allen Veträgen, Formularen, Formbriefen und Checklisten. (ca 300 Seiten). Alles chronologisch und praxisorientiert.

Was kostet die Zulassung beim Ordnungsamt?

Leider gibt es hier keine allgemeingültige Antwort. Jede Stadt oder Gemeinde erhebt andere Gebührensätze. Diese können Sie bei Ihrem Gewerbeamt erfragen.

Welche Grundvorraussetzungen muss ich erfüllen?

derzeit regelt der §34 der Gewo die Zulasung zum Maklerberuf. Diese Zulassung ist zu beantragen § 34 c Gewerbeverordnung (GewO)Makler, Bauträger, Baubetreuer

(1) Wer gewerbsmäßig

1. den Abschluß von Verträgen über

a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,

b) den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbriefen Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft

vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen,

2. Bauvorhaben

a) als Bauherr, im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,

b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist, unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

l. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, oder

2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozeßordnung) eingetragen ist.

 
                                                                        



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